Wie viel ist mein Auto wert? Das ist die erste Frage, die sich Autobesitzer stellen, wenn sie ihren Gebrauchtwagen verkaufen wollen. Vom Fahrzeugwert hängt ab, wie viel der Käufer oder die Käuferin für das gebrauchte Auto bezahlen wird. Wichtige Tipps zur Wertermittlung für den Autoverkauf finden Sie im folgenden Beitrag.
Die Schwacke-Liste nutzen
Um den Wert eines Fahrzeugs zu ermitteln, kann die Schwacke Liste genutzt werden. Mit Schwacke ist es möglich, den Restwert eines gebrauchten Pkw herauszufinden. Zur Wertermittlung werden der Fahrzeugtyp und das Baujahr, der Kilometerstand und die Ausstattung benötigt. Da die Schwacke-Bewertung neutral ist gegenüber dem tatsächlichen Zustand des Autos, kann es sein, dass beim Verkauf weniger für den Gebrauchtwagen erzielt wird, als angegeben. Wenn das Auto aber noch gut in Schuss ist, kann die Schwacke-Liste sehr hilfreich sein bei der Wertermittlung.
Ein Wertgutachten erstellen lassen
Wer sich auf die Schwacke Liste nicht verlassen möchte oder ein Auto mit einem hohen Kaufpreis verkaufen möchte, der kann auch von Fachleuten ein Wertgutachten erstellen lassen, um eine Antwort auf die Frage zu erhalten: was ist mein Auto wert? Für Autos, die beim Kauf nicht viel gekostet haben, oder die bereits älter sind und viele Kilometer gefahren sind, lohnt sich ein solches Gutachten eher nicht. Denn: Das Gutachten hat auch seinen Preis. Wenn ein Wertgutachten von Fachleuten erstellt wird, hat man allerdings etwas in der Hand, wenn der potenzielle Käufer zu wenig bezahlen möchte.
Auf einem Gebrauchtwagen-Portal eintragen
Ist der Fahrzeugwert ermittelt, kann der Verkauf des Gebrauchtwagens in Gang kommen. Zum Beispiel kann eine Annonce in einem Kleinanzeiger gebucht werden. Eine schnelle und einfache Möglichkeit ist aber meist der Gang über Gebrauchtwagen-Portale. Da kann das Auto eingestellt werden mit Fahrzeugtyp und allen anderen wichtigen Details. Auch ein Foto kann hochgeladen werden.
Fahrzeugbrief erst nach Zahlung übergeben
Wie das Auto auch verkauft werden soll, eines gilt immer: Der Fahrzeugbrief sollte erst nach vollständiger Bezahlung aus der Hand gegeben werden. Der Wagen selbst übrigens möglichst auch. Weil selbst wenn der Brief noch beim bisherigen Eigentümer bleibt, kann das Auto selbst schnell verschwunden sein. Ein schriftlicher Vertrag über den Verkauf mit allen wichtigen Details und eine ordentliche Fahrzeugübergabe, die tagsüber stattfindet. Das ist wichtig bei einem Gebrauchtwagen-Verkauf. Alles andere kann sonst hinterher zu Streit führen oder zu Unklarheiten, z. B. darüber, wie die Zahlung und die Übergabe erfolgen sollen. Dies gilt übrigens auch bei einem Verkauf an Verwandte oder Freunde und Bekannte. Je mehr im Vertrag vereinbart ist, umso weniger Stress gibt es hinterher. Dort hinein sollten übrigens auch die Infos zum Fahrzeugzustand. Nur der Sicherheit halber, damit klar ist, was verkauft wird und was gekauft wurde.